Informationen zu Übersetzungen und Übersetzern

Jedes marokkanische Dokument, das zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist, erfordert eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Die Übersetzung kann von einem Übersetzer in Marokko oder Deutschland durchgeführt werden. Die Übersetzung dient nur der Erleichterung des Verständnisses des Originaldokuments und ist kein Beweis für einen Rechtsakt. Die Übersetzung kann auch in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer durchgeführt werden.
Die Botschaft führt keine Übersetzungen durch und bescheinigt deren Inhalt nicht.
Die Kontakte von Übersetzern, die von einer marokkanischen Behörde ernannt wurden, sind auf der Website der von den marokkanischen Gerichten zugelassenen Vereinigung von Übersetzern verfügbar:
http://atajtraduction.ma/fr/Traducteurs.aspx?v=-1&I=Allemand&n=1-1
Die Qualität der in Marokko ansässigen Übersetzer ist sehr unterschiedlich, da ihre Arbeit nicht der Kontrolle einer unabhängigen Behörde unterliegt.
Aufgrund ihrer Erfahrungen hat die Botschaft die folgende Liste von Übersetzern und Übersetzungsbüros zusammengestellt, die sie regelmäßig überwacht.
Derzeit werden Übersetzungen von folgenden Übersetzern akzeptiert:

Merkblatt Übersetzerliste

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