Vollmacht ADAC

Wichtige Informationen:
Lautet der Fahrzeugschein auf den Namen einer Behörde, Firma, Organisation oder wird das
Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst, sondern von einem Angestellten, Verwandten oder
Bekannten benutzt, so ist die Erteilung einer Vollmacht notwendig.
Hat der Vollmachtnehmer seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, so muss er sich bei den
zuständigen Behörden dort erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen die Einreise mit einem im
Ausland zugelassenen Fahrzeug zulässig ist.
Die Bestätigung der Vollmacht wird für ADAC-Mitglieder und für Inhaber eines Carnet de Passages
kostenlos durch alle ADAC-Geschäftsstellen (nicht ADAC-Vertretungen) vorgenommen.
Der Vollmachtgeber sollte persönlich mit Fahrzeugschein, Personalausweis/Reisepass und ADACClubkarte
in der Geschäftsstelle vorsprechen und das Vollmachtsformular unterzeichnen.
Für Firmenfahrzeuge ist ein Ermächtigungsschreiben auf Firmenbriefbogen, das unterschriebene und
mit Firmenstempel versehene ADAC-Vollmachtsformular, der Fahrzeugschein und der
Personalausweis/Pass des Fahrers vorzulegen.
Die Ausstellung der Vollmacht erfolgt nach bestem Wissen des ADAC, für die Benutzung kann jedoch
keine Gewähr übernommen werden.

Vollmacht ADAC

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