Antrag auf Aufnahme in die Anordnung der juristischen Sachverständigen

Um sich für die Aufnahme in die Anordnung der juristischen Sachverständigen anzumelden, muss die betreffende Person einen Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft in der Nähe des Berufungsgerichts im Gerichtsbezirk stellen,  unter Angabe der Art des Fachwissens, in das er sich einschreiben will, und zwar mit einer vollständigen Anmeldung.

Angeforderte Dokumente

  • Ein Antrag an die Generalstaatsanwaltschaft in der Nähe des Berufungsgerichts im Gerichtsbezirk, wo der Betreffende seinen Beruf ausüben möchte, unter Angabe der Art des Fachwissens, in das er sich einschreiben will.
  • Ein Auszug aus der Geburtsurkunde
  • Eine Kopie des Strafregisters
  • Ein Ärztliches Attest
  • Eine Anmeldebescheinigung
  • Vier Passbilder
  • Eine Bescheinigung der marokkanischen Staatsangehörigkeit
  • Eine beglaubigte Kopie des nationalen Personalausweises
  • Eine beglaubigte Kopie der wissenschaftlichen und beruflichen Diplome nach jeder Fachrichtung

Ort der Hinterlegung

Die Generalstaatsanwaltschaft beim Berufungsgericht

Ort der Ausstellung

Die Direktion für zivilrechtliche Angelegenheiten ‘Justizministerium’

Weitere Informationen:

Antrag auf Aufnahme in die Anordnung der juristischen Sachverständigen

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