Schiedsordnung des marokkanischen Schiedsgericht

Das marokkanische Schiedsgericht wurde innerhalb der Internationalen Handelskammer von Marokko (CCI MAROC) eingerichtet, und ist von den Handelstreibenden als ein ihren Interessen besonders entsprechendes Instrument zur Streitbeilegung entwickelt wurde. Es handelt sich hierbei nicht um staatliche, sondern um privates Gericht, das über Streitigkeiten zwischen zwei Parteien abschließend und auch verbindlich entscheidet. Da der privaten Schiedsgerichtsbarkeit anders als der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine staatliche Gewalt zukommt, kann das Schiedsgericht nur dann über eine Streitigkeit verbindlich richten, wenn sich die Parteien des Streits zuvor auf die Schiedsgerichtsbarkeit als Entscheidungsinstrument geeinigt haben.
Das private Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf dem ordentlichen Gerichtsverfahren: Die Parteien fertigen Schriftsätze und es findet in der Regel eine mündliche Verhandlung statt. Auch die Durchführung einer Beweisaufnahme ist möglich. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Gerichtsurteil und auch für vollstreckbar erklärt werden kann.
Im Vergleich zum Verfahren vor einem ordentlichen Gericht sind die Schiedsrichter in der Verfahrensgestaltung freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Diese Flexibilität kann zu schnellen und preisgünstigen Lösungen führen, die vor einem staatlichen Gericht nicht zu erzielen wären.
 
 

REGLEMENT D’ARBITRAGE DE LA COUR MAROCAINE D’ARBITRAGE

 
 

Hier finden Sie unsere aktuellen PDF-Datei zum Download

Reacties zijn gesloten.