Bundestagswahlen 2021 – Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
Bekanntmachung für deutsche Staatsangehörige zur Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.September 2021:
Zur teilnahme an Bundestagswahlen müssen alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor der Wahl bis zum 5.September 2021 zunächst bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
!! WICHTIG
Hierzu ist ein rechzeitiger Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021 erforderlich. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Alle Details dazu, wie Sie von Marokko aus an der Wahl teilnehmen können, finden Sie hier auf unserer Webseite oder auf der Webseite des Bundeswahlleiters
http://www.bundeswahlleiter.de
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende DeutscheHier finden Sie unsere aktuelle PDF-Datei zum Download
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